Messen sind keine Großveranstaltungen – was gilt?
Von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots durch die deutsche Ministerpräsidenten-Konferenz am 27. August 2020 ist die Messewirtschaft nicht betroffen. Messen werden separat betrachtet – das haben Bund und Länder bereits in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Basis für die …