Von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots durch die deutsche Ministerpräsidenten-Konferenz am 27. August 2020 ist die Messewirtschaft nicht betroffen. Messen werden separat betrachtet – das haben Bund und Länder bereits in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Basis für die Durchführung der Branchentreffs sind allerdings ausgefeilte Konzepte für den Gesundheitsschutz, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden genehmigt werden müssen.

 

Außerdem wurde geregelt, dass die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und jeweilige Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Damit sind nach fast sechs Monaten Stillstand aufgrund der Corona-Pandemie ab September in Deutschland wieder größere Messen für Fachbesucher und allgemeines Publikum möglich – vielfach aber in veränderten Formaten und teilweise mit digitalen Ergänzungen.

 

Entsprechend sind für die Monate September bis Dezember 2020 gegenwärtig noch einige Dutzend vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gelistete Messen geplant, mit internationaler, nationaler Bedeutung oder regionaler Bedeutung. Dass dies grundsätzlich gilt, muss nicht extra erklärt werden – in Abhängigkeit eben von der jeweiligen Entwicklung des tatsächlichen Infektionsgeschehens. Die Termine für die Messen in der nächsten Zeit sind beim AUMA gelistet unter:

www.auma.de/de/ausstellen/messen-finden?typ=nmd

 

Die Eckpunkte der Schutzmaßnahmen sowie die Sicherheitskonzepte für alle Messestandorte in Deutschland hat der AUMA gelistet auf:

www.auma.de/de/ausstellen/recht/hygieneund-abstandskonzepte-auf-messen-in-deutschland